Am 26. Januar 2024 bestätigte das höchste Zivilgericht Schottlands, dass das Ersuchen Frankreichs um die Auslieferung von Vincent Reynouard bewilligt wird. Das Urteil des Court of Session in Edinburgh ist endgültig. Gemeinsam mit seinen Anwälten hatte Vincent Reynouard alle Rechtsmittel im Kampf gegen seine Auslieferung ausgeschöpft.
Am 1. Februar 2024 verlieβ Vincent das Gefängnis in Edinburgh. Er brachte eine Nacht in Polizeigewahrsam zu, bevor er am folgenden Morgen zum Flughafen Edinburgh gefahren wurde und ein Flugzeug nach Paris bestieg.
Nach seiner Ankunft am 2. Februar hatte Vincent vor einem Untersuchungsrichter zu erscheinen. Vincent bleibt vorläufig auf freiem Fuβ, wurde jedoch unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Er muss sich wöchentlich auf einer örtlichen Polizeidienststelle melden und darf Frankreich nicht verlassen.
Der folgende Text ist die Übersetzung eines Artikels, den Peter Rushton als Reaktion auf die Zurückweisung von Vincent Reynouards Berufung verfasste. Der englische Originaltext wurde wenige Stunden nach der Bekanntgabe des Gerichtsurteils auf der Website der britischen Zeitschrift Heritage and Destiny veröffentlicht.
Vincent Reynouards Berufungsantrag abgewiesen: Oberster Richter Schottlands ebnet den Weg für die Kriminalisierung des Geschichtsrevisionismus in Groβbritannien
Am Nachmittag des 26. Januar 2024 wurde die Entscheidung des Vorsitzenden des Richtergremiums am Court of Session in Edinburgh, Lord Carloway, bekannt, die Berufung Vincent Reynouards gegen seine Auslieferung nach Frankreich zurückzuweisen. Der Forscher und Schriftsteller Vincent Reynouard hatte im schottischen Exil gelebt, um Gefängnisstrafen zu entgehen, die verschiedene Pariser Gerichte im Zusammenhang mit seinen geschichtsrevisionistischen Veröffentlichungen über den „Holocaust” und über das „Massaker von Oradour-sur-Glane” verhängt hatten.
Regelmäβige Leser dieses Blogs werden mit der Vorgeschichte und dem bisherigen Verlauf des Auslieferungsverfahrens gegen Vincent Reynouard vertraut sein. Vincent wurde im November 2022 in Anstruther, einem schottischen Fischerdorf, festgenommen. Die vergangenen vierzehn Monate hatte er in einem Gefängnis in Edinburgh verbracht. Er blieb in Haft, obwohl er wegen keiner Verstöβe gegen britische Gesetze angeklagt und schon gar nicht wegen solcher verurteilt worden war.
Frankreich ist eines von zahlreichen europäischen Ländern, in denen geschichtswissenschaftliche Veröffentlichungen, die der orthodoxen Lehrmeinung zum „Holocaust” widersprechen, als Straftaten gelten. Das Kernstück des „Holocaust”-Dogmas ist die Behauptung, dass im Laufe des zweiten Weltkrieges sechs Millionen Juden vernichtet wurden. Die Mehrzahl von ihnen soll in speziell zu diesem Zweck eingerichteten Gaskammern getötet worden sein.
Das britische Parlament hat bisher davon abgesehen, Gesetze zur Unterdrückung des Geschichtsrevisionismus zu verabschieden. Stattdessen betreiben britische Gerichte – einschlieβlich des obersten Richters Schottlands Lord Carloway – nunmehr eine feige Kriminalisierung des Geschichtsrevisionismus, indem sie andere Gesetze (wie z. B. den Communications Act) und Auslieferungsverfahren zu diesem Zweck missbrauchen.
Ein solches Vorgehen bietet den Vorteil, keine reguläre Parlamentsdebatte zur sachlichen und ethischen Begründetheit geschichtsrevisionistischer Forschungen und Veröffentlichungen führen zu müssen.
Die historische Authentizität des „Holocaust” stand während des Auslieferungsverfahrens gegen Vincent überhaupt nicht zur Diskussion. Nichts veranlasst zu der Annahme, dass Lord Carloway sich bewusst in ein Studium der jüngeren Geschichte vertieft hätte. Dennoch nimmt sich Lord Carloway das Recht, die „offenkundige Unwahrheit” von Vincents Forschungsarbeiten anzuprangern.
Lord Carloway trifft Äuβerungen über die Zahl der Toten im Konzentrationslager Auschwitz und über das berüchtigte „Geständnis” des Lagerkommandanten Rudolf Höss. Die Tatsache, dass in keiner Phase des Auslieferungsverfahrens ausgewiesene Sachverständige zu diesen Punkten gerichtlich ausgesagt hatten, fiel für Lord Carloway offenbar nicht ins Gewicht.
Lord Carloway beansprucht für sich nicht, besonders bewandert über die Geschichte des 20. Jahrhunderts zu sein. Man kann mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass er noch nicht einmal eine einzige Stunde seiner Zeit investiert hat, um selbständig themenrelevante Recherchen anhand von Primärquellen durchzuführen.
Es ist bemerkenswert, dass sich Lord Carloway in seiner Urteilsbegründung ausgerechnet auf das „Geständnis” von Rudolf Höss beruft. In welchem anderen Gerichtsfall würde Lord Carloway wohl bereitwillig akzeptieren, dass ein schottisches Gericht sich bei seiner Urteilsfindung auf ein „Geständnis” beruft, das durch Folter und Drohungen erpresst wurde? In welchem anderen Gerichtsprozess würde Lord Carloway ohne Weiteres Zeugenaussagen über einen Tatort akzeptieren, wenn diese Aussagen von den Streitkräften und den Nachrichtendiensten des Kremls bei Gericht eingereicht wurden?
Die Geschichtsversion, die vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg festgeschrieben wurde, ist in Frankreich gesetzlich durch das Loi Gayssot geschützt. Dieses Gesetz wurde 1990 im französischen Parlament verabschiedet. (Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess wurde von den Siegermächten des zweiten Weltkrieges abgehalten. Er benutzte hauptsächlich „Beweismaterial”, das von einer „Kommission” stammte, die ihrerseits dem Diktat des Kremls folgte.) Es mag kein Zufall sein, dass die Gesetzesvorlage für das Loi Gayssot auf eine gemeinsame Initiative eines französischen kommunistischen Parlamentsabgeordneten und eines französisch-jüdischen sozialistischen Abgeordneten mit einem Millionenvermögen zurückgeht.
Das Loi Gayssot sollte ursprünglich eine juristische Handhabe sein, um die Forschungsarbeit von Professor Faurisson zu kriminalisieren. Robert Faurisson hatte eine Vorreiterrolle im modernen Geschichtsrevisionismus. Er wurde in Shepperton, einer kleinen Kommune am äuβersten westlichen Stadtrand von London, geboren. Seine Mutter war Schottin, sein Vater war Franzose. Im Erwachsenenalter lebte und unterrichtete Robert Faurisson fast ausschlieβlich in Frankreich. Zuletzt war er Professor für französische Literatur an der Universität Lyon.
Ab Mitte der 70er Jahre bis einen Tag vor seinem Tod forschte Professor Faurisson über die angeblichen „Gaskammern”. Er veröffentlichte seine Forschungsergebnisse in vielfältiger Form. Ein wichtiges Fazit aus seinen Untersuchungen enthält folgender berühmter Satz:
„Die angeblichen Gaskammern der Hitlerzeit und der angebliche Völkermord an den Juden sind Bestandteile ein und derselben Geschichtslüge. Diese Lüge bildet das Fundament für ein gigantisches politisches und finanzielles Betrugsmanöver, von dem in erster Linie der Staat Israel und der internationale Zionismus profitiert haben. Die Opfer des Betruges sind hauptsächlich das deutsche Volk – mit Ausnahme seiner führenden politischen Elite – und das palästinensische Volk in seiner Gesamtheit.”
Es ist ein denkwürdiger Zufall, dass das Urteil des Court of Session über die Ablehnung von Vincents Berufungsantrag einen Tag nach Robert Faurissons Geburtstag erging. Interessanterweise erfolgte die Bekanntmachung des Urteils auch nur wenige Stunden vor Anbruch des „Internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocaust”. Dieser Tag ist in den letzten Jahren zu einer Art globaler Gedenkveranstaltung geworden.
In einem Essay aus dem Jahre 1995 erörterte Robert Faurisson die Kluft zwischen der Wirklichkeit von Auschwitz und dem Mythos Auschwitz. Dieser Essay trägt den Titel „Auschwitz – Tatsachen und Legende” („Auschwitz: the facts and the legend”) und kann von der Website des Robert-Faurisson-Archivs (robert-faurisson.com) heruntergeladen werden.
Im Oktober 2018 sprach Vincent Reynouard auf einer Konferenz in Shepperton, dem Geburtsort von Robert Faurisson. Einen Tag vor seinem Tode hielt auch Professor Faurisson einen Vortrag auf dieser Konferenz. Vincent wurde im Jahr 2020 mit dem Internationalen Robert-Faurisson-Preis ausgezeichnet. Gegenwärtig verkörpert Vincent wie kaum ein anderer das Faurissonsche Vermächtnis, die Beweisgrundlage des „Holocaust” wissenschaftlich neu zu prüfen. Im Gegensatz dazu haben Gerichte – in Paris und nun leider auch in Edinburgh – den Grundsatz der unvoreingenommenen und gewissenhaften Untersuchung von Beweismaterial vollkommen aufgegeben. Heutzutage ziehen sie es vor, einen Kniefall zu machen und sich einer Sanktifizierung des „Holocaust” – einer „Holocaustianisierung”* – hinzugeben.
Der überwiegende Teil der westlichen Welt hat sich mittlerweile weit von der organisierten Religion entfernt. Das ritualisierte „Holocaust”-Gedenken ist hingegen zu einer Pseudoreligion geworden: Auschwitz-Birkenau ist das neue Golgotha, während Gesetze gegen den Geschichtsrevisionismus an die Stelle von Gesetzen gegen Gotteslästerung getreten sind.
Obwohl es im Vereinigten Königreich keine Gesetze gibt, die explizit den Revisionismus verbieten, bekräftigt Lord Carloway in seinem Urteil, dass es sich bei Vincents Veröffentlichungen im Internet um Straftaten handelt, die eine Auslieferung rechtfertigen. Die Begründung lautet, dass die Veröffentlichungen gemäβ Section 127 des Communications Act als „zutiefst beleidigend” bewertet werden müssten. Lord Carloway nimmt hier Bezug auf eine Novellierung (2007) des Communications Act im Zeitalter des Internets. In seiner ursprünglichen Fassung sollte dieses Gesetz der strafrechtlichen Verfolgung von Personen dienen, die andere mit obszönen Telefonanrufen belästigen.
Im vorliegenden Fall ist das Gesetz auf eine so dehnbare Weise interpretiert worden, dass es die Sanktionierung von Beleidigungen ganzer Populationen erlaubt. In Lord Carloways Auslegung erstreckt sich das Gesetz auf „… Mitglieder der jüdischen Kommune und andere Kommunen, deren Mitglieder in Auschwitz und Birkenau ihr Leben lassen mussten. Gleiches trifft auf jene Menschen zu, die mit der Erinnerung an Oradour leben müssen. Es ist nicht nötig, den betroffenen Kommunen direkt anzugehören, um von solchen Aussagen zutiefst beleidigt zu sein. Jeder vernünftige Mensch würde sie als zutiefst beleidigend empfinden.”
Lord Carloway macht in seinem Urteil die entsetzlichen Konsequenzen deutlich, die sich aus dieser Bewertung ergeben:
„Obwohl es nicht strafbar ist, diese Ansichten zu haben und sie – unter bestimmten Umständen – zu äuβern, ist es ein Verstoβ gegen Section 127 des Communications Act (2007), diese Ansichten der allgemeinen Öffentlichkeit über das Internet zu vermitteln.”
Der Rückschluss aus Lord Carloways Urteil ist, dass geschichtsrevisionistische Veröffentlichungen im Internet in Groβbritannien von nun an als Straftaten anzusehen sind. Das gilt auch dann, wenn die Veröffentlichungen akademischen Ansprüchen genügen und die Autoren sich strikt an die Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens hielten. Änderungen in der Gesetzgebung sind unnötig.
Wir haben es hier mit einer eklatanten Verletzung grundlegender Menschenrechte zu tun. Es geht in diesem Fall nicht nur um die Missachtung britischer Rechtsgrundsätze; es geht um einen Anschlag auf weithin anerkannte geistig-intellektuelle Werte und Normen, die die europäische Zivilisation maβgeblich geprägt haben.
Wir werden demnächst über die neue Phase des Kampfes für Vincent Reynouards Freiheit und für eine wahrheitsgetreue Geschichtsschreibung berichten.
(* Der Autor verwendet hier den Begriff „Holocaustianity”. Es handelt sich um ein englisches Kofferwort aus „Holocaust” und „christianity”. Eine prosaische Übertragung des Wortes ins Deutsche wäre „Holocaustreligion”.)